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GmbH mit Steuernummer kaufen

Antworten auf Ihre Fragen

  • Sind Vorratsgesellschaften rechtlich zulässig?

    Vorratsgesellschaften sind rechtlich zulässig, sofern sie offen, also als solche erkennbar, gegründet werden. Dies ist dann der Fall, wenn als Unternehmensgegenstand „die Verwaltung eigenen Vermögens“ angegeben ist. Alle Vorratsgesellschaften von VRB sind offene Vorratsgründungen.

    Hiervon zu unterscheiden ist die verdeckte Vorratsgründung, bei der im Gesellschaftsvertrag ein fiktiver Unternehmensgegenstand angegeben wird, der in Wahrheit nicht ernsthaft verfolgt werden soll (zum Beispiel, um auf diesem Weg eine Steuernummer zu erlangen). Verdeckte Vorratsgründungen sind unzulässig und führen zur Unwirksamkeit der Gründung. 

  • Welches ist die richtige Rechtsform für mich?

    Für die Wahl der richtigen Rechtsform müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Die unterschiedliche Besteuerung ist zum Beispiel relevant für die Entscheidung zwischen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG oder AG) oder einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG oder einzelne KG). Wenn Sie noch nicht wissen, welche Rechtsform am besten zu Ihren Plänen passt, sollten Sie sich vorab von Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.

  • Was versteht man unter „wirtschaftlicher Neugründung“?

    Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft stellt eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung dar, weil die bislang inaktive Gesellschaft nun erstmalig eine Geschäftstätigkeit ausüben soll. Der neue Geschäftsführer ist daher verpflichtet, dies gegenüber dem Handelsregister offenzulegen und wie bei einer rechtlichen Neugründung zu versichern, dass die Gesellschafter ihre Kapitaleinlagen vollständig erbracht haben und er darüber frei verfügen kann. 

  • Warum bieten Sie keine UGs oder GmbHs mit Musterprotokoll an?

    Bei dem Musterprotokoll handelt es sich um einen vom Gesetzgeber vorformulierten Gesellschaftsvertrag, der auch die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste enthält. Es soll die Gründung einer UG oder GmbH vereinfachen und die Notarkosten senken. 

    Eine Ersparnis ergibt sich jedoch allenfalls bei einer UG mit einem niedrigen Stammkapital und sie fällt mit ca. 200 bis 300 Euro eher gering aus. Dagegen schränkt das Musterprotokoll die Gründer stark ein. So sind zum Beispiel nur maximal drei Gesellschafter zulässig und es kann nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Zudem bleiben auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander gänzlich ungeregelt. Vor allem mit Blick auf eine mögliche spätere Änderung der Gesellschafts- und Vertretungsverhältnisse, ist die Verwendung des Musterprotokolls nicht zu empfehlen.

    Um Schwierigkeiten bei oder nach Erwerb von vornherein auszuschließen, bieten wir UGs oder GmbHs mit Musterprotokoll gar nicht erst an.

  • Haben die Vorratsgesellschaften von VRB eine Steuernummer und eine USt-ID?

    Nein. Die Finanzämter vergeben grundsätzlich keine Steuernummern an Vorratsgesellschaften, da sich die örtliche Zuständigkeit in aller Regel mit dem Kauf ändert. Eine reguläre Steuernummer wird erst nach dem Erwerb erteilt.

    Sofern im Einzelfall älteren Vorratsgesellschaften teilweise eine Steuernummer mitgeteilt wurde, hat diese weder ein Umsatzsteuer- noch ein Lohnsteuersignal und kann im Geschäftsverkehr nicht verwendet werden (erkennbar an der „138“ in der Mitte). Bei entsprechenden Internet-Angeboten für „GmbHs mit Steuernummer“ sollten Sie daher unbedingt genau nachfragen. Häufig handelt es sich dort ebenfalls in Wirklichkeit nur um eine solche untaugliche Steuernummer.

  • Wie bekomme ich eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-ID?

    Sobald nach dem Kauf der Vorratsgesellschaft die neue Firma und die neue inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eingetragen sind, schickt das Finanzamt der Gesellschaft den „Fragebogen zur Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit“. Aufgrund Ihrer Angaben in diesem Fragebogen ermittelt das Finanzamt dann, welches Finanzamt in Zukunft für die Gesellschaft zuständig ist und gibt die Akte dorthin ab. Das neue Finanzamt teilt anschließend der Gesellschaft eine vollwertige Steuernummer mit und übersendet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Darin können Sie dann bei Bedarf auch eine Umsatzsteuer-ID beantragen. 

  • Gibt es für Vorratsgesellschaften Bilanzen und Jahresabschüsse?

    Bei der Gründung erstellen wir für jede Vorratsgesellschaft eine Eröffnungsbilanz, die Sie zusammen mit den Gesellschaftsunterlagen erhalten. Sofern eine Vorratsgesellschaft beim Jahreswechsel in unserem Bestand ist, erstellen wir auch einen Jahresabschluss und hinterlegen diesen im Unternehmensregister.

  • Gibt VRB für Vorratsgesellschaften auch Steuererklärungen ab?

    VRB gibt keine Steuererklärungen ab, weil Vorratsgesellschaften geschäftlich inaktiv sind. Das weiß auch das Finanzamt. Die Vorratsgesellschaften bekommen daher weder eine Steuernummer, noch werden sie zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.

    Die Abgabe einer Steuererklärung ist erst nach Verkauf und Erteilung einer Steuernummer möglich. Dies gilt auch für die sogenannte Nullmeldung für Vorratsgesellschaften, sofern diese bereits einen Jahresabschluss erstellt haben. Die Erteilung der Steuernummer wiederum hängt von der Eintragung der Änderungen der Firma und der inländischen Geschäftsanschrift in das Handelsregister ab.

  • Welche Kosten kommen zusätzlich zum Kaufpreis auf mich zu?

    Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft fallen neben dem Kaufpreis für die Vorratsgesellschaft selbst auch Notar- und Gerichtskosten an, die vom Käufer zu tragen sind. Diese Kosten variieren erheblich je nach Gesellschaftsform und in Abhängigkeit von den gewünschten Änderungen. Die genauen Kosten erfahren Sie von Ihrem Notar, nähere Informationen auch hier. Beim Erwerb einer GmbH müssen Sie mit Kosten von etwa 700 Euro für den Notar und ca. 300 Euro für das Handelsregister rechnen. Diese Kosten können der Gesellschaft als Gründungskosten angelastet werden.

  • Kann ich die Vorratsgesellschaft auch ohne das Stammkapital erwerben und nur Ihren Aufpreis zahlen?

    Leider nicht. Unsere Vorratsgesellschaften werden nur mit voll eingezahltem Stammkapital veräußert. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht anders möglich und wird von allen seriösen Anbietern so gehandhabt. Auch muss der neue Geschäftsführer beim Erwerb der Gesellschaft versichern, dass das Kapital weiterhin zur freien Verfügung der Gesellschaft steht. Dies ist nur mit voll eingezahltem Kapital möglich.

  • Was passiert, wenn ich eine Vorratsgesellschaft doch nicht benötige?

    Solange Sie die Gesellschaft noch nicht gekauft haben, heben wir die Reservierung wieder auf. Für Sie fallen keine Kosten an, denn genau dafür sind wir schließlich da.

    Wenn sich erst nach der erfolgten Beurkundung des Kauf- und Abtretungsvertrages herausstellt, dass Sie keine Verwendung für die Gesellschaft haben, kaufen wir im Einzelfall unsere Gesellschaften zurück, um sie im Anschluss zu liquidieren. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. 

  • Was ist eine KYC Prüfung?

    Bei einer KYC (Know Your Customer) Prüfung prüft ein Kreditinstitut die persönlichen Daten und die Geschäftsdaten von Neukunden. Zu dieser Prüfung sind die Kreditinstitute durch das Geldwäschegesetz nicht nur bei der Kontoeröffnung, sondern auch bei der Kontoumschreibung verpflichtet.

    Dabei müssen auch Art und Zweck der Geschäftsbeziehung erfasst sowie generell die Herkunft von Geldern und Vermögen geklärt werden. Bei natürlichen Personen muss untersucht werden, ob eine sogenannte politisch exponierte Person (PEP) beteiligt ist. Bei juristischen Personen werden insbesondere die Besitzverhältnisse und die Firmenstruktur, aber auch die Tätigkeit, Branche, Anzahl der Mitarbeiter und die wichtigsten Finanzkennzahlen erfasst. Alle Prüfungen und die an der Prüfung beteiligten Personen müssen dokumentiert werden.

    Daher nimmt die KYC Prüfung häufig erhebliche Zeit in Anspruch. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. So ist bei einer systemrelevanten Großbank eine tiefergehende Prüfung zu erwarten als bei kleineren Instituten. Zum anderen spielt die Struktur des Kunden eine Rolle. Sind nur natürliche Personen beteiligt, läuft eine Prüfung in der Regel schneller ab. Sobald juristische Personen beteiligt sind, muss der wirtschaftlich Berechtigte geklärt werden, wie es z. B. auch im Transparenzregister erfolgt. Hier kann es insbesondere bei Beteiligung von ausländischen Gesellschaften zu Verzögerungen kommen.

    Die gleichen Prüfungspflichten gelten auch beim Kauf einer Vorratsgesellschaft. Da sich hier die wirtschaftlich Berechtigten ändern, müssen die Banken bei der Kontoumschreibung eine vollständige KYC Prüfung durchführen. 
     

  • Was ist das Transparenzregister?

    Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es wird in elektronischer Form geführt und soll einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Die im Transparenzregister hinterlegten Informationen geben Aufschluss über die wirtschaftlich berechtigten Personen, die hinter Vereinigungen und Rechtsgestaltungen stehen. Seit dem 01.08.2021 müssen alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und aktiv dem Transparenzregister zur Eintragung mitteilen.

    Für unsere Vorratsgesellschaften haben wir dem Transparenzregister die wirtschaftlich Berechtigten jeweils mitgeteilt. Da jedoch mit dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft die wirtschaftlich Berechtigten wechseln, müssen auch diese neuen wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitgeteilt werden. Um Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung oder -umschreibung zu vermeiden, sollte dies möglichst unverzüglich geschehen.